Digitale Barrierefreiheit
Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit zum neuen Standard für Websites. Erfahren Sie, wie diese gesetzliche Vorgabe Ihre digitale Präsenz verändert und welche Chancen sich daraus ergeben.

Barrierefreie Websites 2025: Eine neue Ära der inklusiven Kommunikation
Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der digitalen Kommunikation. Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit zu einem fundamentalen Standard – eine Transformation, die neue Perspektiven für User Experience und digitale Inklusion eröffnet.
Die Evolution digitaler Zugänglichkeit
Die Integration des European Accessibility Act in deutsches Recht durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) signalisiert einen paradigmatischen Shift: Erstmals werden auch private Unternehmen verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ihren digitalen Services zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf die zunehmende Digitalisierung des täglichen Lebens: Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden online angeboten – vom Einkaufen über Bankgeschäfte bis hin zur Kommunikation mit Behörden.
Der barrierefreie Zugang zu diesen Services ist ab Mitte 2025 keine wünschenswerte Option mehr, sondern ein grundlegendes Recht.
Neue Anforderungen für B2C-Websites
Der Fokus des neuen Gesetzes liegt klar auf B2C-Interaktionen. Websites und digitale Services, die sich an Endverbraucher richten, müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft:
- E-Commerce-Plattformen
- Digitale Bankdienstleistungen
- Entertainment-Plattformen
- Online-Ticketing-Systeme
- Kommunikationsservices
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – eine pragmatische Balance zwischen Inklusionszielen und wirtschaftlicher Realität.
Website Accessibility: Kernkriterien
Die technische Umsetzung des Gesetzes orientiert sich an den WCAG 2.1 Richtlinien (Level AA). Die Kernkriterien sind dabei Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit der Inhalte. Hier die wichtigsten Anforderungen im Detail:
Wahrnehmbarkeit
Bedienbarkeit
Verständlichkeit
Technische Robustheit
B2B-Websites: Die nächste Stufe
Reine B2B-Websites fallen zwar nicht unter die neue Regelung. Doch auch hier wird Barrierefreiheit zunehmend wichtiger. Zum einen könnte der Gesetzgeber in den kommenden Jahren nachziehen, zum anderen bietet eine barrierefreie Website schon heute Wettbewerbsvorteile. Wer frühzeitig handelt, ist für die Zukunft bestens aufgestellt.
Strategische Perspektive
Mit fast 8 Millionen Menschen mit Behinderungen allein in Deutschland ist digitale Barrierefreiheit weit mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie ist eine strategische Chance. Unternehmen, die ihre Websites barrierefrei gestalten, erhöhen nicht nur ihre Reichweite, sondern positionieren sich auch als progressive Digital Player und verbessern die Nutzererfahrung für alle Besucher. So wird aus einer Pflicht ein echter Wettbewerbsvorteil in der digitalen Transformation.
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Für eine detaillierte Analyse Ihrer Website und strategische Implementierungsberatung kontaktieren Sie unseren Senior Digital Consultant Volker Wallrafen.
let’s get together.
Weiterführende Links zur Digitalen Barrierefreiheit:
Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/teilhabe-und-inklusion.html
Web Content Accessibility Guidelines (WCAG): https://www.w3.org/WAI/standards-guidelines/wcag/
Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV): https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/
Bundesfachstelle Barrierefreiheit: https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/