Digitale Barrierefreiheit

Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit zum neuen Standard für Websites. Erfahren Sie, wie diese gesetzliche Vorgabe Ihre digitale Präsenz verändert und welche Chancen sich daraus ergeben.


Barrierefreie Websites 2025: Eine neue Ära der inklusiven Kommunikation


Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der digitalen Kommunikation. Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit zu einem fundamentalen Standard – eine Transformation, die neue Perspektiven für User Experience und digitale Inklusion eröffnet.

Die Evolution digitaler Zugänglichkeit


Die Integration des European Accessibility Act in deutsches Recht durch das Barriere­freiheits­stärkungsgesetz (BFSG) signalisiert einen paradigmatischen Shift: Erstmals werden auch private Unternehmen verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ihren digitalen Services zu ermöglichen.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die zunehmende Digitalisierung des täglichen Lebens: Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden online angeboten – vom Einkaufen über Bankgeschäfte bis hin zur Kommunikation mit Behörden.
Der barrierefreie Zugang zu diesen Services ist ab Mitte 2025 keine wünschenswerte Option mehr, sondern ein grundlegendes Recht.

Neue Anforderungen für B2C-Websites


Der Fokus des neuen Gesetzes liegt klar auf B2C-Interaktionen. Websites und digitale Services, die sich an Endverbraucher richten, müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft:

  • E-Commerce-Plattformen
  • Digitale Bankdienstleistungen
  • Entertainment-Plattformen
  • Online-Ticketing-Systeme
  • Kommunikationsservices

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – eine pragmatische Balance zwischen Inklusionszielen und wirtschaftlicher Realität.

Website Accessibility: Kernkriterien


Die technische Umsetzung des Gesetzes orientiert sich an den WCAG 2.1 Richtlinien (Level AA). Die Kernkriterien sind dabei Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit der Inhalte. Hier die wichtigsten Anforderungen im Detail:

Wahrnehmbarkeit

  • Ausreichende Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
  • Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
  • Untertitel und Audiobeschreibungen für Videos

 

Bedienbarkeit

  • Vollständige Zugänglichkeit aller Funktionen per Tastatur
  • Verzicht auf blinkende oder potenziell anfallsauslösende Inhalte
  • Einbindung von Navigationshilfen zur leichteren Auffindbarkeit von Inhalten

 

Verständlichkeit

  • Lesbare und verständliche Textgestaltung
  • Unterstützung bei der Eingabe von Daten in Formularen
  • Klare und konsistente Navigation

 

Technische Robustheit

  • Kompatibilität mit den verschiedensten Benutzeragenten
  • Korrekte Auszeichnung von HTML-Elementen
  • Responsives Design für verschiedene Endgeräte

B2B-Websites: Die nächste Stufe


Reine B2B-Websites fallen zwar nicht unter die neue Regelung. Doch auch hier wird Barrierefreiheit zunehmend wichtiger. Zum einen könnte der Gesetzgeber in den kommenden Jahren nachziehen, zum anderen bietet eine barrierefreie Website schon heute Wettbewerbsvorteile. Wer frühzeitig handelt, ist für die Zukunft bestens aufgestellt.

Strategische Perspektive


Mit fast 8 Millionen Menschen mit Behinderungen allein in Deutschland ist digitale Barrierefreiheit weit mehr als eine gesetzliche Vorgabe – sie ist eine strategische Chance. Unternehmen, die ihre Websites barrierefrei gestalten, erhöhen nicht nur ihre Reichweite, sondern positionieren sich auch als progressive Digital Player und verbessern die Nutzererfahrung für alle Besucher. So wird aus einer Pflicht ein echter Wettbewerbsvorteil in der digitalen Transformation.

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Für eine detaillierte Analyse Ihrer Website und strategische Implementierungsberatung kontaktieren Sie unseren Senior Digital Consultant Volker Wallrafen.

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Weiterführende Links zur Digitalen Barrierefreiheit:

Bundesministerium für Arbeit und Soziales: https://www.bmas.de/DE/­Soziales/Teilhabe-und-Inklusion/­teilhabe-und-inklusion.html

Web Content Accessibility Guidelines (WCAG):
https://www.w3.org/WAI/­standards-guidelines/wcag/

Barrierefreie-Informationstechnik-Verordnung (BITV):
https://www.gesetze-im-internet.de/bitv_2_0/

Bundesfachstelle Barrierefreiheit:
https://www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de/