Barrierefreie Websites 2025:
Eine neue Ära der inklusiven Kommunikation.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der digitalen Kommunikation. Seit Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit zu einem fundamentalen Standard – eine Transformation, die neue Perspektiven für User Experience und digitale Inklusion eröffnet.
Die Evolution digitaler Zugänglichkeit
Die Integration des European Accessibility Act in deutsches Recht durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) signalisiert einen paradigmatischen Shift: Erstmals sind auch private Unternehmen verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ihren digitalen Services (wie zum Beispiel Websites) zu ermöglichen.
Der Gesetzgeber reagiert damit auf die zunehmende Digitalisierung des täglichen Lebens: Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden online angeboten – vom Einkaufen über Bankgeschäfte bis hin zur Kommunikation mit Behörden.
Der barrierefreie Zugang zu diesen Services ist seit Mitte 2025 keine wünschenswerte Option mehr, sondern ein grundlegendes Recht.
Neue Anforderungen für B2C-Websites
Der Fokus des neuen Gesetzes liegt klar auf B2C-Interaktionen. Websites und digitale Services, die sich an Endverbraucher richten, müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft:
- E-Commerce-Plattformen
- Digitale Bankdienstleistungen
- Entertainment-Plattformen
- Online-Ticketing-Systeme
- Kommunikationsservices
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – eine pragmatische Balance zwischen Inklusionszielen und wirtschaftlicher Realität.
Website Accessibility: Kernkriterien
Die technische Umsetzung des Gesetzes zur digitalen Barrierefreiheit orientiert sich an den WCAG 2.1 Richtlinien (Level AA). Die Kernkriterien sind dabei Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit der Inhalte im Web. Hier die wichtigsten Anforderungen im Detail:
Wahrnehmbarkeit
- Ausreichende Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
- Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
- Untertitel und Audiobeschreibungen für Videos
Bedienbarkeit
- Vollständige Zugänglichkeit aller Funktionen per Tastatur
- Verzicht auf blinkende oder potenziell anfallsauslösende Inhalte
- Einbindung von Navigationshilfen zur leichteren Auffindbarkeit von Inhalten
Verständlichkeit
- Lesbare und verständliche Textgestaltung
- Unterstützung bei der Eingabe von Daten in Formularen
- Klare und konsistente Navigation
Technische Robustheit
- Kompatibilität mit den verschiedensten Benutzeragenten
- Korrekte Auszeichnung von HTML-Elementen
- Responsives Design für verschiedene Endgeräte
B2B-Websites: Die nächste Stufe
Während B2B-Plattformen im Web von der neuen Regelung aktuell nicht direkt betroffen sind, zeichnet sich ab, dass Barrierefreiheit für Websites zukünftig auch hier zum Differenzierungsfaktor wird. Marktdynamiken und potenzielle regulatorische Entwicklungen legen nahe, dass proaktives Handeln strategisch sinnvoll ist.
Strategische Perspektive
Bei fast 8 Millionen Menschen mit Behinderungen allein in Deutschland repräsentiert digitale Barrierefreiheit für Website-Betreiber nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern eine signifikante Business Opportunity. Early Adopters haben aktuell noch die Chance, sich als progressive Digital Player zu positionieren, die Reichweite ihrer Website zu erhöhen und gleichzeitig die User Experience für alle Nutzer zu verbessern. Unternehmen, die dies erkennen, transformieren eine gesetzliche Pflicht in einen strategischen Vorteil.
Praktische Umsetzung: Der Weg zu barrierefreien Websites
Die Entwicklung barrierefreier Websites geht weit über punktuelle Anpassungen hinaus. Erfolgreiche Website-Betreiber integrieren Accessibility bereits in der Konzeptionsphase und etablieren kontinuierliche Optimierungsprozesse:
1. Audit und Bestandsaufnahme
Der erste Schritt zur barrierefreien Website beginnt mit einer umfassenden Accessibility-Analyse der bestehenden digitalen Präsenz. Spezialisierte Tools wie WAVE, axe oder Lighthouse identifizieren technische Barrieren und Compliance-Lücken. Besonders empfehlenswert ist es, barrierefreie Websites direkt von Betroffenen testen zu lassen: Blinde und sehbehinderte Nutzer decken Barrieren auf, die automatisierte Tools übersehen, während Menschen mit motorischen Einschränkungen wichtige Erkenntnisse zur Navigation und Bedienbarkeit liefern.
2. Technische Implementierung
Die technische Umsetzung der Barrierefreiheit umfasst mehrere Dimensionen: Semantisches HTML bildet das Fundament für Screenreader-Kompatibilität, während ARIA-Labels komplexere Interaktionen für assistive Technologien verständlich machen. Responsive Design gewährleistet optimale Darstellung auf verschiedenen Geräten und bei unterschiedlichen Vergrößerungsstufen. Besondere Aufmerksamkeit erfordern dynamische Inhalte und JavaScript-basierte Funktionalitäten, die ohne entsprechende Accessibility-Patterns unzugänglich bleiben können.
3. Langfristige Qualitätssicherung
Barrierefreie Websites entstehen nicht durch einmalige Maßnahmen, sondern durch kontinuierliche Optimierung. Regelmäßige Accessibility-Audits, Schulungen für Content-Teams und die Integration von Barrierefreiheitstests in Entwicklungsworkflows sichern nachhaltige Compliance. Viele Unternehmen etablieren interne Accessibility-Guidelines und designieren Verantwortliche für die laufende Überwachung der Standards.
Sie möchten prüfen, ob Ihre Website den neuen Anforderungen genügt? Kontaktieren Sie mich:
Volker Wallrafen
Senior Digital Consultant
