Barrierefreie Websites 2025:
Eine neue Ära der inklusiven Kommunikation.

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Das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) markiert einen entscheidenden Wendepunkt in der digitalen Kommunikation. Ab Juni 2025 wird digitale Barrierefreiheit zu einem fundamentalen Standard – eine Transformation, die neue Perspektiven für User Experience und digitale Inklusion eröffnet.

Die Evolution digitaler Zugänglichkeit

Die Integration des European Accessibility Act in deutsches Recht durch das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) signalisiert einen paradigmatischen Shift: Erstmals werden auch private Unternehmen verpflichtet, Menschen mit Behinderungen einen gleichberechtigten Zugang zu ihren digitalen Services zu ermöglichen.

Der Gesetzgeber reagiert damit auf die zunehmende Digitalisierung des täglichen Lebens: Immer mehr Produkte und Dienstleistungen werden online angeboten – vom Einkaufen über Bankgeschäfte bis hin zur Kommunikation mit Behörden.
Der barrierefreie Zugang zu diesen Services ist ab Mitte 2025 keine wünschenswerte Option mehr, sondern ein grundlegendes Recht.

Neue Anforderungen für B2C-Websites

Der Fokus des neuen Gesetzes liegt klar auf B2C-Interaktionen. Websites und digitale Services, die sich an Endverbraucher richten, müssen barrierefrei gestaltet werden. Dies betrifft:

  • E-Commerce-Plattformen
  • Digitale Bankdienstleistungen
  • Entertainment-Plattformen
  • Online-Ticketing-Systeme
  • Kommunikationsservices

Ausgenommen sind Kleinstunternehmen mit weniger als 10 Mitarbeitern und einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro – eine pragmatische Balance zwischen Inklusionszielen und wirtschaftlicher Realität.

Website Accessibility: Kernkriterien

Die technische Umsetzung des Gesetzes orientiert sich an den WCAG 2.1 Richtlinien (Level AA). Die Kernkriterien sind dabei Wahrnehmbarkeit, Bedienbarkeit, Verständlichkeit und technische Robustheit der Inhalte. Hier die wichtigsten Anforderungen im Detail:

Wahrnehmbarkeit

  • Ausreichende Farbkontraste für bessere Lesbarkeit
  • Bereitstellung von Textalternativen für Nicht-Text-Inhalte
  • Untertitel und Audiobeschreibungen für Videos

Bedienbarkeit

  • Vollständige Zugänglichkeit aller Funktionen per Tastatur
  • Verzicht auf blinkende oder potenziell anfallsauslösende Inhalte
  • Einbindung von Navigationshilfen zur leichteren Auffindbarkeit von Inhalten

Verständlichkeit

  • Lesbare und verständliche Textgestaltung
  • Unterstützung bei der Eingabe von Daten in Formularen
  • Klare und konsistente Navigation

Technische Robustheit

  • Kompatibilität mit den verschiedensten Benutzeragenten
  • Korrekte Auszeichnung von HTML-Elementen
  • Responsives Design für verschiedene Endgeräte

B2B-Websites: Die nächste Stufe

Während B2B-Plattformen von der neuen Regelung aktuell nicht direkt betroffen sind, zeichnet sich ab, dass Barrierefreiheit zukünftig auch hier zum Differenzierungsfaktor wird. Marktdynamiken und potenzielle regulatorische Entwicklungen legen nahe, dass proaktives Handeln strategisch sinnvoll ist.

Strategische Perspektive

Bei fast 8 Millionen Menschen mit Behinderungen allein in Deutschland repräsentiert digitale Barrierefreiheit für Website-Betreiber nicht nur eine regulatorische Anforderung, sondern eine signifikante Business Opportunity. Early Adopters haben die Chance, sich als progressive Digital Player zu positionieren, die Reichweite ihrer Website zu erhöhen und gleichzeitig die User Experience für alle Nutzer zu verbessern. Unternehmen, die dies erkennen, transformieren eine gesetzliche Pflicht in einen strategischen Vorteil.

Für eine detaillierte Analyse Ihrer digitalen Plattform und strategische Implementierungs­beratung kontaktieren Sie uns:

Volker Wallrafen
Senior Digital Consultant

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